Philippi - Auktionen & Pfandhaus - Philippi
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Freihandversteigerungen

Als Privatperson haben Sie den einen oder anderen Gegenstand den Sie gerne veräußern möchten, es fehlt Ihnen jedoch die Zeit, sich um deren Vermarktung zu kümmern? Sie haben ein Fahrzeug welches Sie gerne verkaufen würden, aber Sie möchten die Gewährleistung ausschließen? In Ihrem Betrieb stehen Produktionsanlagen, Maschinen oder Werkzeuge, die nicht mehr benötigt werden und die Sie gerne verkaufen würden?


Eine Vermarktung Ihrer Positionen kann auf Wunsch auch gerne im Rahmen von Freiverkäufen erfolgen.

 

Hierzu verfügen wir über eine umfangreiche Interessenten– und Kundendatenbank.

 

Wir helfen Ihnen gerne dabei! Nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung seit

1. Januar 2002 im Regelfall zwei Jahre. Nur bei einem Privatverkauf oder im Rahmen von öffentlichen Versteigerungen kann sie komplett ausgeschlossen werden. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge, EDV und andere sowohl technisch wie auch nicht technische Gegenstände bei unseren Sammelversteigerungen mit aufrufen zu lassen. Hierzu stellen Sie uns die Positionen, die wir in Ihrem Auftrag versteigern sollen, auf unserem Betriebsgelände vor oder vereinbaren einen Besichtigungstermin am Standort. Für die Versteigerung von Fahrzeugen ist eine technische Überprüfung in einer von uns benannten KFZ-Meisterwerkstatt zwingend erforderlich. Die dafür entstehenden Kostenpauschalen sind vom Einreicher zu tragen. Die Prüfungsergebnisse werden im Rahmen der Versteigerung beim Aufruf uneingeschränkt bekannt gegeben. Nach Absprache mit Ihnen wird der Aufrufpreis für die Versteigerung festgelegt. Bekannte Mängel sind uns vom Auftraggeber mitzuteilen. Auch wenn wir die Gewährleistung für das Versteigerungsobjekt  im Rahmen von öffentlichen Versteigerungen ausschließen können, möchten wir nicht, dass unsere Kunden durch versteckte Mängel geschädigt werden. Es erfolgt eine Veröffentlichung der Artikel auf unserer Internetseite und in einem Versteigerungskatalog. Die Auktion wird zudem in der regionalen Presse angekündigt. Die für den Einreicher anfallenden Einstellgebühren entnehmen Sie bitte unserer Preisliste. Lediglich der Erwerber hat nach erfolgtem Zuschlag ein Aufgeld in Höhe von 20% zuzüglich Mehrwertsteuer auf den Netto-Zuschlagspreis zu zahlen. Wir übernehmen für Sie die gesamte Verkaufsabwicklung inkl. Vertragsabschluss, Rechnungsstellung, Einzug des Rechnungsbetrages bis hin zur Abrechnung mit Ihnen als Auftraggeber.

 

Als öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator bin ich befugt auch Pfand und Sicherungsgüter zu versteigern. Oftmals ist eine gesonderte Versteigerung bei Vermieterpfandrechtsangelegenheiten wirtschaftlich nicht sinnvoll. Besonders für diese Fälle eignet sich eine Pfandversteigerung im Rahmen unserer Sammelversteigerung, da die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und die Grundkosten für eine Versteigerung niedrig bleiben. Für notwendige Demontagen, Verladungen und Transporte steht unserem Team ein eigener umfangreicher Fuhrpark und die erforderlichen Werkzeuge und Maschinen zur Verfügung.

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